Ist CBD in der Schweiz legal? Die aktuelle Rechtslage im Überblick

Die Frage, ob CBD in der Schweiz legal erworben und genutzt werden darf, wird immer wieder gestellt. Während in vielen europäischen Ländern restriktive Grenzwerte und unklare Zuständigkeiten für Verunsicherung sorgen, hat die Schweiz eine vergleichsweise liberale, aber dennoch klar regulierte Gesetzgebung etabliert. Als Anbieter von Hanfprodukten mit Cannabidiol (CBD) möchten wir dazu transparent informieren.

Die rechtliche Einordnung von Cannabidiol (CBD) hängt massgeblich von der jeweiligen Zweckbestimmung des Produkts sowie vom Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) ab. Bei Heimat setzen wir auf Transparenz und in der Schweiz angebauten Nutzhanf, um die gesetzlichen Vorgaben jederzeit einzuhalten.

Die gesetzliche Grundlage: Der THC-Grenzwert

Massgebend für die Beurteilung, ob ein Hanfprodukt in der Schweiz legal ist, ist das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG). Entscheidend ist dabei insbesondere der THC-Grenzwert.

Im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarländern, in denen Grenzwerte von 0,2 % oder 0,3 % THC gelten, liegt der zulässige Grenzwert in der Schweiz bei unter 1,0 % THC.

Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: CBD ist in der Schweiz legal, sofern der Gesamtgehalt an THC unter 1,0 % liegt und das Produkt korrekt eingeordnet ist.

Produkte, die diesen Schwellenwert unterschreiten, gelten rechtlich nicht als Betäubungsmittel. Sie unterstehen damit nicht dem Betäubungsmittelgesetz, sondern werden je nach Beschaffenheit und Zweckbestimmung anderen gesetzlichen Regelwerken zugeordnet.

Unser Sortiment an Hanfprodukten mit CBD wird vollständig in der Schweiz hergestellt und entspricht sämtlichen geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Historische Entwicklung: Seit wann ist CBD in der Schweiz erlaubt?

Die heutige Akzeptanz von CBD-Produkten ist das Ergebnis einer längeren rechtlichen Entwicklung. Ein entscheidender Meilenstein war das Jahr 2011.

Am 1. Juli 2011 wurde der zulässige THC-Grenzwert in der Betäubungsmittelverordnung auf 1,0 % festgelegt. Ziel war es ursprünglich, den Anbau von Nutzhanf zu erleichtern und eine klare Abgrenzung zu berauschendem Cannabis zu schaffen.

  • 2016: Erste CBD-Blüten wurden als Tabakersatzprodukte beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldet.
  • 2017: Einführung der Tabaksteuer auf CBD-Blüten.
  • 2024: Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes (TabPG).

Schweizer Anbau und CBD-Blüten

Ein besonderes Merkmal des Schweizer Marktes ist die hohe Qualität lokal produzierten Nutzhanfs. CBD-Blüten sind in der Schweiz als Tabakersatzprodukte legal erhältlich, sofern der THC-Gehalt unter 1,0 % liegt und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Bei Heimat legen wir grossen Wert auf kontrollierten Anbau, Reinheit und Transparenz. Unsere CBD-Hanfblüten stammen aus eigenem sowie regional kontrolliertem Schweizer Anbau und werden schonend verarbeitet. Sie erfüllen sämtliche gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich THC-Gehalt, Deklaration und Meldepflicht.

Rechtliche Abgrenzung: Pre-Rolls als Tabakersatzprodukte

In der Schweiz wird strikt zwischen verschiedenen Produktformen unterschieden. Sobald Hanfblüten zum Rauchen bestimmt sind, gelten sie als Tabakersatzprodukte und unterstehen den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Unsere CBD Pre-Rolls bestehen zu 100 % aus Schweizer Nutzhanf, enthalten keinen Tabak und kein Nikotin. Sie sind ordnungsgemäss gemeldet und erfüllen alle Anforderungen des Tabakproduktegesetzes.

Der Besitz dieser Produkte ist für Erwachsene nach aktueller Rechtslage zulässig, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Das Tabakproduktegesetz (TabPG) seit 2024

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der Schweiz das revidierte Tabakproduktegesetz (TabPG). Es vereinheitlicht die Regelungen für Tabak- und pflanzliche Rauchprodukte und sorgt für mehr Rechtssicherheit.

Zu den wichtigsten Vorgaben gehören:

  • Abgabealter: Verkauf ausschliesslich an Personen ab 18 Jahren.
  • Meldepflicht: Offenlegung sämtlicher Inhaltsstoffe gegenüber den Behörden.
  • Warnhinweise: Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise auf Verpackungen.

Alternative Nutzungsformen: Hanftees

Nicht alle Hanfprodukte unterstehen dem Tabakproduktegesetz. Bei Hanfblättern oder -blüten, die zur Zubereitung eines Aufgusses verwendet werden, richtet sich die rechtliche Einordnung nach Zusammensetzung, Zweckbestimmung und THC-Gehalt.

Hanftees sind Teil der traditionellen Nutzung von Nutzhanf in der Schweiz. Sie zeigen die Vielseitigkeit der Pflanze, stets im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben.

CBD im Schweizer Alltag: Ein Überblick

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass CBD in der Schweiz heute auf einem klar definierten rechtlichen Fundament steht. Der regulatorische Rahmen schafft Transparenz und Sicherheit für Konsumenten wie auch für Hersteller.

Alle bei Heimat angebotenen Hanfprodukte mit CBD werden geprüft, gesetzeskonform hergestellt und transparent deklariert.

Entscheidend bleibt die Einhaltung der jeweiligen produktspezifischen Vorschriften, um die Integrität des Marktes langfristig zu sichern.

Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage findest du auf den offiziellen Seiten der Bundesverwaltung:

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